Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland

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In Deutschland läuft ein Baugenehmigungsverfahren in vielen Fällen nach einem ähnlichen Grundmuster ab: Zuerst wird geprüft, ob das geplante Vorhaben mit den Vorgaben vor Ort vereinbar ist, dann folgt der Bauantrag mit den erforderlichen Unterlagen, anschließend prüft die zuständige Behörde die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und erteilt die Genehmigung, sofern keine Hindernisse entgegenstehen. Als Orientierung dient dabei die Musterbauordnung (MBO), die den Rahmen für die Abläufe vorgibt. Trotz dieser bundeseinheitlichen Leitplanken regelt jedes Bundesland die Details in der jeweiligen Landesbauordnung. Das wirkt sich unter anderem darauf aus, welche Vorhaben verfahrensfrei bzw. genehmigungsfrei sind, wie der Umfang der einzureichenden Unterlagen ausgestaltet ist und wer grundsätzlich bauvorlageberechtigt ist. Auch die Frage, ob und in welcher Form digitale Antragsverfahren möglich sind, unterscheidet sich je nach Bundesland. Für Ihre Planung heißt das: Der Ablauf ist zwar vergleichbar, die konkrete Ausgestaltung kann aber variieren. Achten Sie deshalb frühzeitig darauf, welche Anforderungen in Ihrem Bundesland gelten und welche Schritte im Genehmigungsverfahren tatsächlich erforderlich sind, statt nur vom allgemeinen Muster auszugehen. So vermeiden Sie Verzögerungen, weil Sie die landesspezifischen Vorgaben von Anfang an mit einplanen. Typisch ist außerdem, dass die Behörde nicht nur die formalen Unterlagen prüft, sondern auch die planungsrechtliche Zulässigkeit im jeweiligen Gebiet berücksichtigt. Dazu gehört vor allem die Frage, ob das Vorhaben im Einklang mit einem Bebauungsplan steht oder ob das Vorhaben nach den Regeln für die Umgebung beurteilt werden muss. Der konkrete Weg bis zur Freigabe hängt daher immer davon ab, was Sie bauen möchten und wo das Grundstück liegt.

Landesbauordnungen im Überblick

BundeslandLandesbauordnung
Baden-WürttembergLandesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
BayernBayerische Bauordnung (BayBO)
BerlinBauordnung für Berlin (BauO Bln)
BrandenburgBrandenburgische Bauordnung (BbgBO)
BremenBremische Landesbauordnung (BremLBO)
HamburgHamburgische Bauordnung (HBauO)
HessenHessische Bauordnung (HBO)
Mecklenburg-VorpommernLandesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
NiedersachsenNiedersächsische Bauordnung (NBauO)
Nordrhein-WestfalenBauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Rheinland-PfalzLandesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
SaarlandLandesbauordnung Saarland (LBO)
SachsenSächsische Bauordnung (SächsBO)
Sachsen-AnhaltBauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Schleswig-HolsteinLandesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO)
ThüringenThüringer Bauordnung (ThürBO)

Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.

Bauantrag stellen in Schweinfurt

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde in Schweinfurt. Der digitale Bauantrag läuft bayernweit über das BayernPortal, das automatisch zur zuständigen Stelle weiterleitet.

Zum BayernPortal (Ortssuche)

Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.

Besonderheiten in Bayern

In Bayern sollten Bauherren vor allem klären, ob das eigene Vorhaben genehmigungsbedürftig ist oder ob es als verfahrensfrei gilt. Der genaue Umfang solcher genehmigungsfreien Vorhaben ist nicht bundesweit identisch und kann sich je nach Art des Vorhabens unterscheiden. Auch wenn keine Genehmigung erforderlich ist, bleiben viele öffentlich-rechtliche Vorgaben einzuhalten, etwa bei der planungsrechtlichen Zulässigkeit. Planen Sie deshalb die Unterlagen und Nachweise sorgfältig ein und stimmen Sie Unklarheiten früh mit der zuständigen Stelle ab. So vermeiden Sie spätere Rückfragen oder Anpassungen am Bauplan.

Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.

Bauunternehmen und Architekten finden

Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Schweinfurt.

Zum Verzeichnis

Weitere Themen im Hausbau-Ratgeber

Quellen & Redaktion

Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.




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